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- 2019
DIE ANDERE SEITE DER STEUERDISKRIMINIERUNG FEHLENDE RECHTLICHE ANERKENNUNG FüR GLEICHGESCHLECHTLICHE PAARE UND DEREN STEUERLICHE FOLGENKeywords: grenzüberschreitend, sexuelle Orientierung, Diskriminierung, Erbschaft Abstract: Sa?etak Ziel dieses Beitrags ist es, die von der fehlenden rechtlichen Anerkennung von eingetragenen Partnerschaften und gleichgeschlechtlichen Ehen in manchen Mitgliedsstaaten ausgehenden steuerlichen Folgen darzustellen, wobei man sich auf das Beispiel Polens konzentriert. Diese Aspekte erkennt man gew?hnlich als Diskriminierung von Bürgern aufgrund sexueller Orientierung. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen unterschiedliche Aspekte m?glicher Diskriminierung, insbesondere Diskriminierung aufgrund personenbezogener Steuern, was Erbschaftsund Schenkungsteuer einschlie?t. Deshalb analysiert man in diesem Beitrag die nationalen Steuerregeln für eheliche Partnerschaften und Partnerschaften, denen diese M?glichkeit verweigert wurde. Diesbezüglich wird auch die jüngste nationale Rechtsprechung analysiert. Ebenfalls werden im Beitrag die nationalen Regeln und das EU-Recht rechtsvergleichend analysiert. Wegen fehlender Rechtsprechung über Steuerdiskriminierung aufgrund sexueller Orientierung zieht man die relevante Rechtsprechung des EuGHs (der Gerichtshof der Europ?ischen Union, nachstehend: EuGH) und des EGMR (der Europ?ische Gerichtshof für Menschenrechte, nachstehend: EGMR) in Betracht, um die Verletzungen grundlegender Freiheiten und Steuerdiskriminierung aufzudecken. Es wird behauptet, dass der Mangel an relevanter Regulierung auf nationaler Ebene mit der unrechtfertigten Unterscheidung von grenzüberschreitenden Familienbeziehungen aufgrund Steuer zu tun hat. Langfristig kann nur die Harmonisierung personenbezogener Steuer auf der EU Ebene die L?sung für dieses Problem bieten. Anderenfalls kann die relevante Rechtsprechung des EGMR als eine Zwischenl?sung dazu beitragen
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