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ISSN: 2333-9721
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-  2008 

Instruktionsentwurf für die Behandlung und Manipulation der Pr?sidialkanzleigesch?fte K?nigreichs Dalmatien w?hrend der"Zweiten ?sterreichischen Herrschaft" (1814.-1918.)

Keywords: ?sterreichische Verwaltung, Dalmatien, Statthalterei,Pr?sidialamt, Amtst?tigkeit, Akt

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Abstract:

Sa?etak Der Instruktionsentwurf, der die Gesch?ftst?tigkeit des Pr?sidialamtes K?nigreichs Dalmatien regulieren sollte, wird im Archivbestand HR-DAZD-88 Landesgubernium/Statthalterei Dalmatiens (1813-1918), unter Pr?sidialakten für das Jahr 1835, aufbewahrt. Dieser Entwurf ist auf deutscher Sprache, in Handschrift und in deutscher Schrift verfasst. Der Artikel stellt auch seine übersetzung ins Kroatische dar. Zu den Amtsgesch?ften, die reguliert werden sollten, z?hlten unter anderen die Gesch?ftsbehandlung, die Erbrechung und Pr?sentation der Akten, Absonderung und Abgabe der Acten, Protocollirung der Acten, die Copiatur und Expedition der Acten, Registraturgesch?fte, Evidenz der periodischen Berichte, Evidenz der Normalien, die Erledigung der Akten und die Revision. Durch diese Instruktion sollten auch die Aufgaben und Verpflichtungen der Beamten im Pr?sidialamt festgelegt werden (die Gesch?fte des Pr?sidialsekret?rs, des Conzeptsbeamten, des Protokollführers sowie des Expeditors und des Regiestranten). Genehmigt und unterschrieben wurde sie vom damaligen Gouverneur Dalmatiens Wetter von Lilienberg (1831-1840), und sie trat am Tag seiner Verabschiedung am 7. November 1835 in Kraft. In der kurzen Einleitung zu dieser Arbeit wird ein überblick der Staatsverwaltung in der Zeit der sogennanten ?zweiten ?sterreichischen Herrschaft? in Dalmatien gegeben: in erster Linie die Organisation der Landesregierung (Gubernium) des K?nigreichs Dalmatien 1814-1849, wie auch das Verh?ltnis dieser Landesregierung gegenüber der zentralen Institutionen in Wien, vor allem gegenüber der vereinigten Hofkanzlei, die bis zum Jahre 1849 die oberste Instanz der gesamten politischen Verwaltung in der Monarchie war. Im Jahr 1852 wurde das Landesgubernium in die Statthalterei umbenannt. An ihrer Spitze befand sich der Statthalter, der bis zum Jahre 1902 die gesamte milit?rische und zivile Macht innehatte. Angesichts der dürftigen Geschichtsforschung der administrativen Verwaltung der dalmatinischen Statthalterei ist diese Arbeit als ein kleiner Beitrag zur Erforschung der h?chsten Verwaltungsbeh?rde in Dalmatien, besonders in den ersten Jahren der ?zweiten ?sterreichischen Herrschaft?, zu betrachten

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