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Der sterreichische Ma nahmenvollzug nach § 21 Abs. 1 StGBKeywords: Forensische Psychiatrie , Haftstrafe , sterreich Abstract: In den vergangenen 20 Jahren war ein rasanter Anstieg der Pr valenz psychisch kranker Straft ter zu verzeichnen, die nach im Zustand der Zurechnungsunf higkeit begangenen Delikten zur Behandlung in die Ma nahme nach § 21 Abs. 1 StGB eingewiesen wurden. Gegenw rtig sind 339 Personen in der Justizanstalt G llersdorf oder in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Krankenh user untergebracht. Dabei handelt es sich in nahezu 75 % der F lle um Patienten mit Schizophrenie. Die Ursachen des Anstiegs der Einweisungen in den Ma nahmenvollzug sind vielf ltig. Neben gesamtgesellschaftlichen Prozessen und medizinpolitischen Ver nderungen scheint der Wandel von Weltanschauungen und Wertehaltungen eine Rolle zu spielen. Die medikament se und psychotherapeutische Behandlung von forensisch- psychiatrischen Patienten unterliegt zum Teil anderen Zielvorstellungen als die Therapie in der Allgemeinpsychiatrie, da der Abbau der spezifischen Gef hrlichkeit, die zur Einweisung in den Ma nahmenvollzug geführt hat, das entscheidende Erfolgskriterium ist.
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