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- 2019
ANTICHRESIS DE LEGE FERENDAKeywords: Antichresis, Pactum antichreticum, r?misches Rech, Gesetz über das Eigentum und andere Sachenrechte, Sicherung der Forderung, Befriedigung der Forderung Abstract: Sa?etak Das kroatische Gesetz über das Eigentum und andere Sachenrechte verbietet durch Artikel 329 Paragraph 1 dem Grundschuldgl?ubiger den Besitz und das Nutzen der mit dieser Grundschuld belasteten Immobilie, was auch das Verbot des Fruchtziehungsrechts und anderer Nutzungsrechte an dieser Immobilie einschlie?t. Weiterhin schreibt Paragraph 2 desselben Artikels vor, dass jede Bestimmung, die im Vertrag anders als es im Paragraph 1 dieses Artikels vorgeschrieben ist, feststellen würde, nichtig ist. Mit dieser Bestimmung hat der kroatische Gesetzgeber das Pactum antichreticum verboten, w?hrend er die Antichresis als selbstst?ndiger Vertrag überhaupt nicht anerkennt. Ziel dieses Beitrags ist, die potentiellen Vorteile der Regulierung des Instituts der Antichresis und/oder des Pactum antichreticum im kroatischen Recht de lege ferenda zu überprüfen. Deshalb stellt man im ersten Teil des Beitrags eine zusammenfassende historisch-rechtliche Analyse dieser Institute dar, die prop?deutisch der komparativen Analyse dieser Institute in moderner Rechtsvergleichung dient. Die komparative Analyse wird im zweiten Teil des Beitrags durchgeführt, wonach man abschlie?end zu Erkenntnissen über potentielle Vorteile der Anwendung dieser Institute in Praxis kommt
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