%0 Journal Article %T RECHTSFOLGEN DER UNG¨¹LTIGKEIT EINES DAUERHAFTEN VERTRAGS %A Tot %A Ivan %J - %D 2019 %R 10.30925/zpfsr.40.2.2 %X Sa£¿etak Im kroatischen sowie auch im schweizerischen, £¿sterreichischen und deutschem Recht hat Vertragsung¨¹ltigkeit Wirkungen ex tunc. Eine der Rechtsfolgen der Vertragsung¨¹ltigkeit ist die Restitutionspflicht, die entsteht, wenn eine der Vertragsparteien der anderen Vertragspartei eine Leistung aus dem ung¨¹ltigen Vertrag erbringt, wobei auf das schuldrechtliche Verh£¿ltnis zwischen den Vertragsparteien eines ung¨¹ltigen Vertrags die Regeln ¨¹ber die R¨¹ckgabe des Erlangten ohne rechtlichen Grund, beziehungsweise die Regeln ¨¹ber ungerechtfertigte Bereicherung, angewendet werden. Im schweizerischen, £¿sterreichischen und deutschen Recht gilt die Ansicht, dass in dauerhaften Schuldverh£¿ltnissen, bei denen die Erf¨¹llung einer dauerhaften Verpflichtung schon zu Stande gekommen ist, die Wirkung der Vertragsung¨¹ltigkeit ausschlie£¿lich f¨¹r die Zukunft beschr£¿nkt wird. Dieser Ansicht nach tritt die Ung¨¹ltigkeit eines dauerhaften Vertrags, beziehungswiese des Vertrags, durch den ein dauerhaftes Schuldverh£¿ltnis gegr¨¹ndet wurde, ex nunc ein, so dass es zur R¨¹ckabwicklung des dauerhaften Schuldverh£¿ltnisses nicht kommt. Der Beitrag analysiert diese Ansichten des schweizerischen, £¿sterreichischen und deutschen Rechts sowie auch die theoretischen Grundlagen, auf denen sie sich st¨¹tzen. Es werden auch die Rechtsfolgen der Vertragsung¨¹ltigkeit im kroatischen Recht, insbesondere die Restitutionspflicht, besprochen. Es wird gepr¨¹ft, ob man auch im Rahmen des kroatischen Rechts die rechtsvergleichende L£¿sung ¨¹ber die Beschr£¿nkung der Ung¨¹ltigkeit eines dauerhaften Vertrags m£¿glicherweise de lege lata anwenden k£¿nnte oder sollte %K dauerhaftes Schuldverh£¿ltnis %K dauerhafter Vertrag %K Vertragsung¨¹ltigkeit %K Restitutionspflicht %U https://hrcak.srce.hr/index.php?show=clanak&id_clanak_jezik=327344