%0 Journal Article %T Neuerungen im sterreichischen IVF-Fonds- und Fortpflanzungsmedizingesetz sowie deren Folgerungen f¨¹r die IVF-Institute %A Tews G %A Bayr M %A Ebner T %A Radner A %J Journal f¨¹r Reproduktionsmedizin und Endokrinologie %D 2005 %I Krause & Pachernegg GmbH %X Seit dem 01.01.2000 regelt in sterreich das IVF-Fonds-Gesetz zusammen mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz das Geschehen in der Reproduktionsmedizin. Im Vergleich mit umliegenden Staaten, insbesondere Deutschland, darf der Mediziner mit den Gegebenheiten durchaus zufrieden sein. Auf der einen Seite werden Medizin und Labort tigkeit in ihrem Wirken um das Wohl der Patienten nicht entscheidend eingeschr nkt, auf der anderen Seite werden aber doch entscheidende ethisch-moralische Gesichtspunkte ber¨¹cksichtigt. So ist es auf der einen Seite m glich, so viele Oozyten, wie f¨¹r einen Zyklus sinnvoll ist, zu befruchten. Auf der anderen Seite sind Leihmutterschaften jedoch verboten. Mit 30.04.2004 wurde in sterreich das IVF-Fonds-Gesetz, das haupts chlich die finanzielle Unterst¨¹tzung der betroffenen Paare regelt, in mehreren entscheidenden Punkten abge ndert. Positiv zu vermerken ist, da die wichtigen Sterilit tsfaktoren Endometriose und PCOS (Polycystisches Ovarsyndrom) zuk¨¹nftig ebenfalls einen Grund f¨¹r die Unterst¨¹tzung darstellen, auf der anderen Seite wurde der Zustand nach Tubenligatur und Vasektomie aus der Unterst¨¹tzungsliste wiederum herausgenommen. Das abge nderte Fortpflanzungsmedizingesetz ( nderung: 30.12.2004) regelt sowohl die Aufbewahrung von Ei- und Samenzellen, die nun bis auf Widerruf oder lebenslang aufbewahrt werden d¨¹rfen, als auch die Zeitdauer der Embryo-Konservierung, wobei nun dieses Zeitfenster von 1 auf 10 Jahre ausgedehnt worden ist. Gleichzeitig wurde auch die Anwendung der Fortpflanzungsmedizin bei ¨¹bertragungsgefahr von schweren Infektionskrankheiten legalisiert. Tats chlich sind jedoch bei n herer Betrachtung Fragen offen geblieben bzw. Ungerechtigkeiten vorhanden. So ist nach Meinung des Autors die Definition einer erfolgreichen Schwangerschaft, die weitere 4 unterst¨¹tzte Versuche nach sich zieht, nur unzureichend gekl rt. Auch die Bedingung, eine Endometriose in jedem Fall durch eine histologische Untersuchung zu best tigen, wird in vielen F llen unnotwendige Zweitoperationen m glich machen. Die vorliegende Arbeit soll wichtige Punkte einer kritischen Betrachtung unterziehen, ohne den positiven Aspekt der Gesetzesnovelle in Frage zu stellen. %K Ethik %K ICSI %K IVF %K Recht %K Reproduktionsmedizin %K sterreich %U http://www.kup.at/kup/pdf/5209.pdf