%0 Journal Article %T Gesetzliche Statik und wissenschaftliche Dynamik in der Reproduktionsmedizin %A Neidert R %J Journal f¨¹r Reproduktionsmedizin und Endokrinologie %D 2004 %I Krause & Pachernegg GmbH %X Der Autor stellt die st¨¹rmische Entwicklung der Reproduktionsmedizin seit 25 Jahren der weitgehenden Statik des seit 1991 geltenden Embryonenschutzgesetzes (ESchG) gegen¨¹ber, was dessen zunehmende Reformbed¨¹rftigkeit zeigt. In der "aufgeheizten" Bioethik-Kontroverse der letzten Jahre ist das EschG mitunter zum "Vorzeigegesetz" absoluten Embryonenschutzes mi deutet worden. Der Aufsatz will deshalb die wichtigsten Grunds tze einer exakten Auslegung dieser Strafrechtsnormen aufzeigen, insbesondere das Bestimmtheitsgebot der Verfassung. Au erdem hebt er eine doppelte Beschr nkung des Embryonenschutzes in diesem Gesetz hervor: Geltung nur f¨¹r die k¨¹nstliche Befruchtung in vitro bis zur Nidation, f¨¹r den Regelfall nat¨¹rlicher Zeugung in vivo ¨¹berhaupt nicht; nach der Einnistung setzen die ¡ì¡ì 218 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) ein. Ausgehend von den dringlichen Forderungen der Fachgesellschaften an den Gesetzgeber in deren Positionspapier vom Jahr 2001, pr¨¹ft der Verfasser, inwieweit hierf¨¹r bei einer Auslegung mit der gebotenen Restriktion eine nderung des ESchG notwendig ist. Das Absterbenlassen ¨¹berz hliger Embryonen bei IVF und die Pr implantationsdiagnostik (PID) h lt er schon heute nicht f¨¹r strafbar, im Gegensatz zur Eizellspende. Zu der zentralen Forderung der deutschen Reproduktionsmediziner ¨C den internationalen Standard des Ein-Embryo-Transfers nach Blastozystenselektion praktizieren zu d¨¹rfen ¨C h lt er zwar die l ngere Kultivierungszeit f¨¹r zul ssig, nicht aber, von vornherein mehr Eizellen zu befruchten, als nach Auswahl der besten Embryos ¨¹bertragen werden sollen. Diesbez¨¹glich ist das Gesetz nach seiner Auffassung zu strikt formuliert, um die erw¨¹nschte Auslegung (etwa von Frommel) abzusichern. Im notwendigen Kontext des Gesetzes zeigt der Autor, wie das schrittweise veraltende ESchG im Interpretations- und Bewertungszusammenhang eines "zunehmenden Lebensrechtes" Ungeborener zwischen Zeugung und Geburt steht. Das Erreichen der intrauterinen Lebensf higkeit des Fetus ist f¨¹r ihn der Punkt, an dem die medizinisch-soziale Indikation befristet werden m¨¹ te. Wenn Regierung und Bundestag auch in dieser Wahlperiode nicht wenigstens eine Dringlichkeitsnovelle zum ESchG vorlegen, wird man dessen Auslegungsspielraum ¨C so der rechtspolitische Ausblick ¨C noch st rker auch gegen herrschende Meinungen auszuloten haben. %K Embryonenschutzgesetz %K Ethik %K Gesetz %K Recht %K Reproduktionsmedizin %U http://www.kup.at/kup/pdf/4426.pdf